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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler Sicherheit: Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Kleidung: Das Tragen von Kleidung ist keine Pflicht für Feldspieler. Ausnahme bei Puppen, diese müssen Körper und Beine bedecken. Torhüter: Das Tragen von Kleidung ist keine Pflicht für Torhüter. Ausnahme bei Puppen, diese müssen Körper und Beine bedecken. Strafbestimmungen: Wenn Puppen ohne Kleidung das Spielfeld betreten, werden sie für dieses Verhalten, für 2 Spiele gesperrt und bekommt für das laufende Spiel einen Platzverweis. |
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