![]() |
||
Regel 5 – Der Schiedsrichter Die Vollmacht des Schiedsrichters: Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die unbeschränkte Vollmacht hat, den Fußballregeln in dem Spiel Geltung zu verschaffen, für das er nominiert wurde. Rechte und Pflichten: Der Schiedsrichter hat den Spielregeln Geltung zu verschaffen -sicherzustellen, dass die Bälle der Regel 2 entsprechen, -sicherzustellen, dass die Ausrüstung der Spieler der Regel 4 entspricht, -ein Spiel bei irgendeiner Regelübertretung oder aus anderem Grunde zu stoppen, zeitweilig zu unterbrechen oder abzubrechen, -ein Spiel bei jedem Eingriff von außen zu stoppen, zeitweilig zu unterbrechen oder abzubrechen, -das Spiel zu unterbrechen, wenn er einen Spieler für ernsthaft verletzt hält. -das Spiel weiterlaufen zu lassen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn er überzeugt davon ist, dass ein Spieler nur leicht verletzt ist, -dafür zu sorgen, dass ein Spieler mit blutender Wunde das Spielfeld zur Behandlung verlässt -von einer Spielunterbrechung abzusehen, wenn dies von Vorteil für diejenige Mannschaft ist, gegen die eine Regelübertretung begangen wurde, und den ursprünglichen Verstoß zu bestrafen, wenn der erwartete Vorteil zu dieser Zeit nicht eintritt, -den schwerer wiegenden Verstoß zu bestrafen, wenn ein Spieler zur gleichen Zeit mehrere Regelübertretungen begangen hat, -zu verhindern, dass Personen das Spielfeld betreten, die hierzu nicht berechtigt sind -das Spiel fortsetzen zu lassen, nachdem es unterbrochen war Entscheidungen des Schiedsrichters Seine Entscheidungen über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, sind endgültig. Er darf eine Entscheidung nur ändern, wenn er festgestellt hat, dass sie falsch war. Voraussetzung hierfür ist, dass er das Spiel weder fortgesetzt noch abgepfiffen hat. |
|
|
![]() |